Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenänlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Eberswalde ist das Rauchen nicht gestattet.
Für die Regelung Ihrer Angelegenheiten werden grundsätzlich Termine vergeben. Termine teilen die zuständigen Geschäftsstellen zu. Diese erreichen Sie telefonisch über die Zentrale unter der Telefonnummer 03334 2054-0.
Die konkrete telefonische Erreichbarkeit ergibt sich aus der Geschäftsverteilung.
Für die Regelung Ihrer Angelegenheiten werden grundsätzlich Termine vergeben. Termine teilen die zuständigen Geschäftsstellen zu. Diese erreichen Sie telefonisch über die Zentrale unter der Telefonnummer 03334 2054-0.
Die konkrete telefonische Erreichbarkeit ergibt sich aus der Geschäftsverteilung.
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Schriftstücke in Fristsachen können außerhalb der Sprechzeiten zur Wahrung der Frist in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen werden.
Unaufschiebbare Eilfälle können auch außerhalb der Sprechzeiten zwischen
beim Amtsgericht Eberswalde angebracht werden.
Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 3.6.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Eberswalde von den folgenden Gerichten wahrgenommen:
Zeitraum von: |
bis |
Zuständiges Gericht |
01.01.2024, 6.00 Uhr |
23.01.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Strausberg |
23.01.2024 17.00 Uhr |
20.02.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) |
20.02.2024, 17.00 Uhr |
23.04.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Bernau bei Berlin |
23.04.2024, 17.00 Uhr |
04.06.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Eberswalde |
04.06.2024, 17.00 Uhr |
06.08.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Strausberg |
06.08.2024, 17.00 Uhr |
27.08.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) |
27.08.2024, 17.00 Uhr |
29.10.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Bernau bei Berlin |
29.10.2024, 17.00 Uhr |
10.12.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Eberswalde |
10.12.2024, 17.00 Uhr |
31.12.2024, 21.00 Uhr |
Amtsgericht Strausberg |
Der Bereitschaftsdienst besteht bei dem jeweils zuständigen Gericht zu den folgenden Zeiten:
Montag | 06.00 bis 08.00 Uhr und 16.00 bis 21.00 Uhr |
Dienstag | 06.00 bis 08.00 Uhr und 17.00 bis 21.00 Uhr |
Mittwoch | 06.00 bis 08.00 Uhr und 16.00 bis 21.00 Uhr |
Donnerstag | 06.00 bis 08.00 Uhr und 16.00 bis 21.00 Uhr |
Freitag | 06.00 bis 08.00 Uhr und 15.00 bis 21.00 Uhr |
Samstag | 06.00 bis 21.00 Uhr |
Sonntag | 06.00 bis 21.00 Uhr |
Feiertage * | 06.00 bis 21.00 Uhr |
* einschließlich sonstige dienstfreie Tage
Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes:
Telefon: 0335 3663397
Telefax: 0335 3663398 bzw. auf Anfrage
Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an die für den Bereitschaftsdienst unzuständigen Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können. Sie werden auch auf die Internetseite des jeweils zuständigen Amtsgerichts verwiesen.
Es wird dringend darum gebeten, per Telefax gestellte Anträge vorab telefonisch anzukündigen.
Schriftstücke in Fristsachen können außerhalb der Sprechzeiten zur Wahrung der Frist in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen werden.
Unaufschiebbare Eilfälle können auch außerhalb der Sprechzeiten zwischen
beim Amtsgericht Eberswalde angebracht werden.
Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 3.6.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Eberswalde von den folgenden Gerichten wahrgenommen:
Zeitraum von: |
bis |
Zuständiges Gericht |
01.01.2024, 6.00 Uhr |
23.01.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Strausberg |
23.01.2024 17.00 Uhr |
20.02.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) |
20.02.2024, 17.00 Uhr |
23.04.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Bernau bei Berlin |
23.04.2024, 17.00 Uhr |
04.06.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Eberswalde |
04.06.2024, 17.00 Uhr |
06.08.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Strausberg |
06.08.2024, 17.00 Uhr |
27.08.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) |
27.08.2024, 17.00 Uhr |
29.10.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Bernau bei Berlin |
29.10.2024, 17.00 Uhr |
10.12.2024, 8.00 Uhr |
Amtsgericht Eberswalde |
10.12.2024, 17.00 Uhr |
31.12.2024, 21.00 Uhr |
Amtsgericht Strausberg |
Der Bereitschaftsdienst besteht bei dem jeweils zuständigen Gericht zu den folgenden Zeiten:
Montag | 06.00 bis 08.00 Uhr und 16.00 bis 21.00 Uhr |
Dienstag | 06.00 bis 08.00 Uhr und 17.00 bis 21.00 Uhr |
Mittwoch | 06.00 bis 08.00 Uhr und 16.00 bis 21.00 Uhr |
Donnerstag | 06.00 bis 08.00 Uhr und 16.00 bis 21.00 Uhr |
Freitag | 06.00 bis 08.00 Uhr und 15.00 bis 21.00 Uhr |
Samstag | 06.00 bis 21.00 Uhr |
Sonntag | 06.00 bis 21.00 Uhr |
Feiertage * | 06.00 bis 21.00 Uhr |
* einschließlich sonstige dienstfreie Tage
Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes:
Telefon: 0335 3663397
Telefax: 0335 3663398 bzw. auf Anfrage
Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an die für den Bereitschaftsdienst unzuständigen Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können. Sie werden auch auf die Internetseite des jeweils zuständigen Amtsgerichts verwiesen.
Es wird dringend darum gebeten, per Telefax gestellte Anträge vorab telefonisch anzukündigen.
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitsgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung:
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitsgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung:
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Informationen für Zeugen
Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, stehen Ihnen folgende Zeugenbetreuerinnen zur Verfügung:
Die Zeugenbetreuerinnen erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen für Zeugen
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Die Zeugenbetreuerinnen erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Eberswalde jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenänlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Eberswalde ist das Rauchen nicht gestattet.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Eberswalde jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenänlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Eberswalde ist das Rauchen nicht gestattet.
Folgende Bushaltestellen sind in unmittelbarer Nähe des Gerichts: „Bernauer Heerstraße“ oder „Eberswalde, Südend“. Wenn Sie mit dem Auto anreisen, sind auf dem Gelände des Landesbehördenzentrums Besucherparkplätze ausgewiesen.
Folgende Bushaltestellen sind in unmittelbarer Nähe des Gerichts: „Bernauer Heerstraße“ oder „Eberswalde, Südend“. Wenn Sie mit dem Auto anreisen, sind auf dem Gelände des Landesbehördenzentrums Besucherparkplätze ausgewiesen.